Notarkosten
Ein Überblick über das Gebührensystem
Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind gesetzlich festgelegt und bieten jedem Bürger Zugang zu notwendigen Amtshandlungen. Dieses Gebührensystem ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und zeichnet sich durch seine soziale Ausgewogenheit aus.
Gesetzliche Regelungen zu Notargebühren
Laut § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung sind Notare verpflichtet, ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Gebühren zu erheben. Dies stellt sicher, dass Notare ihre Amtstätigkeiten auch durchführen können, sodass die notarielle Beratung und Vertragsgestaltung für jeden zugänglich sind, unabhängig von dessen finanziellen Verhältnissen.
Vorteile des notariellen Gebührensystems
Ein wesentlicher Vorteil dieses Systems ist, dass die Beratung und Entwurfstätigkeit des Notars bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten sind. Dies gilt unabhängig von der Komplexität der Angelegenheit, dem erforderlichen Aufwand oder der Anzahl der Konsultationen.
Informationsquellen und Ressourcen
Weitere Informationen zu spezifischen Gebührenberechnungen in verschiedenen Bereichen notarieller Tätigkeit bieten Übersichten der Bundesnotarkammer:
Kostenrechner der Bundesnotarkammer (ohne Übernahme rechtlicher Gewähr)
https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner
Beispiele der Gebührenrechnung notarieller Tätigkeiten
https://www.notar.de/themen/notarkosten/beispiele
Durch dieses Gebührensystem wird garantiert, dass notarielle Leistungen fair und für alle Bürger erreichbar bleiben, wodurch eine breite und gerechte Zugänglichkeit zu rechtlicher Beratung und Unterstützung sichergestellt ist.
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