Erbrecht
Vererben und Schenken:
Rechtliche Grundlagen und notarielle Unterstützung
Bedeutung der Vermögensübertragung
In Deutschland steht in den kommenden Jahren ein bedeutender Vermögenstransfer an. Für den Übergang dieser Vermögenswerte ist die gesetzliche Erbfolge vorgesehen, die nicht zwischen verschiedenen Arten von Vermögenswerten unterscheidet. Dies betrifft Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Sparbücher, Wertpapierdepots und Unternehmen gleichermaßen.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn keine testamentarischen Anordnungen oder Erbverträge vorliegen. Sie regelt, dass Verwandte in bestimmter Reihenfolge erben, beginnend mit den Kindern als Erben erster Ordnung. Der Ehegatte des Verstorbenen hat ebenfalls gesetzliche Erbrechte, die je nach Güterstand und vorhandenen Verwandten variieren.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Das Gesetz ermöglicht es jedoch, die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten, um steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen und persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Dies umfasst sowohl Regelungen für den Erbfall als auch die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten.
Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag ermöglicht eine persönliche Gestaltung der Erbfolge. Während das Testament eigenhändig oder notariell errichtet werden kann, ist der Erbvertrag stets notariell zu beurkunden. Beide Dokumente erlauben es, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Wünsche festzulegen.
Zentrales Testamentsregister
Seit 2012 werden alle notariellen Erbdokumente in einem zentralen Testamentsregister geführt. Dies gewährleistet, dass im Sterbefall die entsprechenden Urkunden ohne Verzögerung an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet werden, um die Beachtung des letzten Willens sicherzustellen.
Vorbeugung unliebsamer Überraschungen
Durch frühzeitige testamentarische oder vertragliche Regelungen können unerwünschte Erbfälle und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Der Notar spielt eine zentrale Rolle in der Beratung und rechtlichen Ausgestaltung dieser Dokumente.
Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, oft als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet, bietet steuerliche Vorteile und ermöglicht die gezielte Nutzung von Freibeträgen. Der Notar berät zu den rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Übertragungen und hilft bei der Erstellung entsprechender Verträge.
Insgesamt ist der Notar ein unverzichtbarer Berater, der durch fachkundige Unterstützung sicherstellt, dass Ihre Vermögensübertragung sowohl Ihren Wünschen entspricht als auch rechtlich einwandfrei gestaltet ist.
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