Notar

Geldwäschegesetz

Gesetzliche Anforderungen und Verantwortung der Notare in der Geldwäschebekämpfung

Notare spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ihre Aufgaben umfassen die sorgfältige Identitätsprüfung der Beteiligten, die langfristige Aufbewahrung notarieller Urkunden und die steuerliche Meldung an Finanzämter, was insgesamt zu erhöhter Transparenz führt. Diese Maßnahmen schrecken potenzielle Täter oft schon im Vorfeld ab.

Pflichten des Notars

Als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz unterliegen Notare speziellen Pflichten, wie der Identifizierung von wirtschaftlich Berechtigten bei Immobiliengeschäften und der Meldung von Verdachtsfällen. Nicht einhaltbare Dokumentationsanforderungen führen zur Ablehnung der Beurkundung. Diese strikten Regelungen sollen Intransparenz vermeiden und den Immobilienerwerb durch unklare Beteiligte verhindern.

Pflichten der Beteiligten

Die Beteiligten sind wiederum verpflichtet, die zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot.

Transparenzregister

Für alle deutschen Gesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine ist es seit dem 1.1.2020 grundsätzlich erforderlich, dass der Notar einen Auszug aus dem Transparenzregister einholt. Gleiches gilt für ausländische Gesellschaften, die eine Immobilie in Deutschland erwerben möchten. Sind diese nicht im Transparenzregister Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaats registriert, muss der Notar die Beurkundung zwingend ablehnen.

Fabian Sarembe Rechtsanwalt Notar

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